Anträge
Digitale Beitritte
Wichtig!
Die Inhalte auf dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar.
Der voll digitale Genossenschaftsbeitritt ist in Deutschland seit dem 01.01.2025 möglich. Durch einen entsprechenden Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss kannst du den digitalen Beitritt direkt nutzen. Um den digitalen Beitritt allerdings dauerhaft zuzulassen, muss die Satzung deiner Genossenschaft durch einen Beschluss der Generalversammlung spätestens bis zum 01.01.2030 geändert werden.
Voraussetzungen für die Nutzung
Der digitale Beitritt muss in den Einstellungen aktiviert werden. Vor diesem Schritt solltest du sicherstellen, dass eure Genossenschaft diese Voraussetzungen erfüllt:
- Entweder die Satzung lässt bereits den digitalen Beitritt zu oder es gibt einen Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss dazu.
- Sowohl die Satzung als auch die Datenschutzhinweise sind online einsehbar (am besten als PDF zum Download).
Digitale Beitritte bearbeiten
Alle Beitrittserklärungen, die über das Online-Formular eingehen, findest du unter Anträge > Digitale Beitritte. Die Zahl neben dem Menüpunkt zeigt, wie viele Beitritte noch auf eine Bearbeitung warten – also noch zugestimmt oder die Bewerber:in noch benachrichtigt werden muss. Den öffentlichen Link und den QR-Code zum Formular erreichst du über die Schaltfläche Link und QR-Code (siehe Online-Formulare).
Jeder Beitritt wird als Karte mit Beitrittserklärung, Gezeichnete Anteile und Beantragt am angezeigt. Hinweise auf der Karte zeigen den Stand der Bearbeitung, z. B. Investierendes Mitglied, Zustimmung fehlt, Vorstand zugestimmt am …, Aufsichtsrat zugestimmt am … oder Mitglied benachrichtigt am ….
Anzeigenöffnet die BeitrittserklärungZustimmenöffnet den DialogBeitritt zustimmen. Dort stimmen der Vorstand (Vorstand stimmt zu) und – falls nötig – der Aufsichtsrat (Aufsichtsrat stimmt zu) jeweils mit Datum zu. Anschließend wird die Bewerber:in per E-Mail benachrichtigt. Ist bereits zugestimmt, heißt die SchaltflächeMitglied benachrichtigenbzw. danachZustimmung anzeigenAblehnenöffnet den DialogBeitritt ablehnen. Die Schaltfläche steht nur zur Verfügung, solange noch niemand zugestimmt hat
Wichtig!
Mit der Benachrichtigung wechselt Stadium/Status von Bewerber:in/Neu auf Bewerber:in/OK. Die Mitgliedschaft ist damit noch nicht aktiv – siehe Mitglieder in CoopX.
So läuft der digitale Beitritt ab
Der Beitrittsprozess ist im Prinzip derselbe wie beim schriftlichen Beitritt. Dieser Ablauf ist immer einzuhalten, egal in welcher Form der Beitritt erfolgt:
Für das Mitglied (Antragsteller:in)
Schritte
Information -> Erklärung -> Abgabe
Information
👉 CoopX: Alle Informationen werden auf der Seite eures Online-Formulars angezeigt oder sind dort verlinkt.
Das zukünftige Mitglied muss die Satzung und die Datenschutzhinweise zur Verfügung gestellt bekommen. Gegebenenfalls muss auf weitere (Zahlungs)pflichten und die Kündigungsfrist hingewiesen werden.
Erklärung
👉 CoopX: Ausfüllen des Online-Formulars
Das zukünftige Mitglied beantragt die Aufnahme in die Genossenschaft mit dem Beitritts-Formular und akzeptiert seine Verpflichtungen.
Abgabe
👉 CoopX: Klick auf den Button „Mitgliedschaft kostenpflichtig beantragen“
Der Antrag muss „unbedingt“ erfolgen und kann nicht an Bedingungen geknüpft sein (z.B. „Ich werde nur Mitglied, wenn ich die Wohnung im ersten Stock bekomme.“)
Für die Genossenschaft
Schritte
Entscheidung -> Mitgliederverwaltung -> Information Zahlung
Entscheidung
👉 CoopX: Vorstand und Aufsichtsrat (falls nötig) können dem Beitritt im System zustimmen.
Innerhalb der Genossenschaft muss entschieden werden, ob der Antrag angenommen wird. Bei einem „investierenden Mitglied“ muss die Entscheidung vom Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Generalversammlung erfolgen (GenG § 8 Abs. 2).
Man kann das zukünftige Mitglied informieren, dass die Aufnahme erfolgen soll und getätigt wird, sobald das Geld eingegangen ist.
Mitgliederverwaltung
👉 CoopX: Da das Online-Formular für den Beitritt verwendet wurde, sind die Daten bereits in der Mitgliederverwaltung vorhanden und abgelegt. Lediglich der Zahlungseingang muss überwacht werden.
Siehe auch GenG § 30:
- Eintragung in die Mitgliederliste
- Ablage der Unterlagen (Antrag, Entscheidung)
- Überwachung des Zahlungseingangs.
Information
👉 CoopX: Die Benachrichtigung über die Zustimmung oder Ablehnung des Beitritts kann direkt aus dem System erfolgen. Im Falle der Ablehnung werden die Daten danach automatisch gelöscht.
Der oder die Antragsteller:in ist über die Entscheidung der Genossenschaft zu informieren.
GenG § 15 Abs. 2
„[...] Lehnt die Genossenschaft die Zulassung ab, hat sie dies dem Antragsteller unverzüglich mitzuteilen. Zusätzlich zu der Mitteilung nach Satz 2 ist im Falle einer schriftlichen Beitrittserklärung diese unverzüglich zurückzugeben. Bei einer elektronischen Beitrittserklärung sind die Daten der Beitrittserklärung unverzüglich nach Absenden der Mitteilung nach Satz 2 zu löschen.“
Zeichnung weiterer Anteile
Zur Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen ist laut GenG § 15b ebenfalls eine unbedingte Beitrittserklärung nötig. Der Ablauf für das Mitglied und die Genossenschaft ist daher gleich – siehe Zeichnung weiterer Anteile.
Weiterführende Links
Einstellungen > Genossenschaft > Stammdaten
Stammdaten der Genossenschaft einpflegen
Einstellungen > Genossenschaft > Mitgliedschaft
Stammdaten zu Beitritt & Mitgliedschaft einpflegen
Einstellungen > Genossenschaft > Marke
Stammdaten zum Erscheinungsbild einpflegen