Anträge

Kündigung einzelner Anteile

Kündigt ein Mitglied im Mitgliederbereich einzelne Anteile, gilt die Kündigung zunächst als offene Kündigung: Sie hat noch kein Datum Gekündigt zum. Unter Anträge > Kündigung einzelner Anteile findest du alle offenen Kündigungen der Genossenschaft auf einen Blick. Die Zahl neben dem Menüpunkt zeigt, wie viele Kündigungen noch auf eine Entscheidung warten.

Jede Zeile zeigt:

  • Nr. – Mitgliedsnummer
  • Mitglied – Name des Mitglieds
  • Anteile – Anzahl der gekündigten Anteile
  • Gekündigt am – Datum der Kündigung

Über Prüfen gelangst du in den Reiter Anteile des Mitglieds. Dort wird die Kündigung bestätigt (dabei wird der Kündigungstermin festgelegt) oder mit Begründung abgelehnt – siehe Anteile kündigen. Sobald alle Kündigungen bearbeitet sind, erscheint der Hinweis „Keine offenen Kündigungen.“

Zurück
Zeichnung weiterer Anteile