Anträge
Kündigung einzelner Anteile
Kündigt ein Mitglied im Mitgliederbereich einzelne Anteile, gilt die Kündigung zunächst als offene Kündigung: Sie hat noch kein Datum Gekündigt zum. Unter Anträge > Kündigung einzelner Anteile findest du alle offenen Kündigungen der Genossenschaft auf einen Blick. Die Zahl neben dem Menüpunkt zeigt, wie viele Kündigungen noch auf eine Entscheidung warten.
Jede Zeile zeigt:
- Nr. – Mitgliedsnummer
- Mitglied – Name des Mitglieds
- Anteile – Anzahl der gekündigten Anteile
- Gekündigt am – Datum der Kündigung
Über Prüfen gelangst du in den Reiter Anteile des Mitglieds. Dort wird die Kündigung bestätigt (dabei wird der Kündigungstermin festgelegt) oder mit Begründung abgelehnt – siehe Anteile kündigen. Sobald alle Kündigungen bearbeitet sind, erscheint der Hinweis „Keine offenen Kündigungen.“