Anträge

Zeichnung weiterer Anteile

Mitglieder können sich über ein eigenes Online-Formular mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen. Das Formular erspart ihnen das erneute Ausfüllen bereits vorhandener Daten. Alle so eingegangenen Anträge findest du unter Anträge > Zeichnung weiterer Anteile. Die Zahl neben dem Menüpunkt zeigt, wie viele Anträge noch auf eine Bearbeitung warten.

Den öffentlichen Link und den QR-Code zum Formular erreichst du über die Schaltfläche Link und QR-Code (siehe Online-Formulare).


Anträge bearbeiten

Jeder Antrag wird als Karte mit Weitere Anteile, Mitgliedsnr., Mitglied und Beantragt am angezeigt. Wie bei den digitalen Beitritten zeigen Hinweise auf der Karte den Stand der Bearbeitung.

  • Anzeigen öffnet den Antrag
  • Zustimmen öffnet den Dialog Zeichnung weiterer Anteile zustimmen. Dort stimmen der Vorstand und – falls nötig – der Aufsichtsrat zu, anschließend wird das Mitglied benachrichtigt. Ist bereits zugestimmt, heißt die Schaltfläche Mitglied benachrichtigen bzw. danach Zustimmung anzeigen
  • Ablehnen öffnet den Dialog Zeichnung weiterer Anteile ablehnen

Die gezeichneten Anteile erscheinen im Reiter Anteile des Mitglieds (siehe Anteile).

GenG § 15b

„(1) Zur Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen bedarf es einer unbedingten Beitrittserklärung in Textform; die Satzung kann in diesem Fall für die Beitrittserklärung die Schriftform vorschreiben. Für deren Inhalt gilt § 15a entsprechend.

(2) Die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen darf, außer bei einer Pflichtbeteiligung, nicht zugelassen werden, bevor alle Geschäftsanteile des Mitglieds, bis auf den zuletzt neu übernommenen, voll eingezahlt sind.

(3) Die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen wird mit der Beitrittserklärung nach Absatz 1 und der Zulassung durch die Genossenschaft wirksam. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.“

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Digitale Beitritte