Mitgliederverwaltung

Log

CoopX protokolliert alle wichtigen Änderungen an Mitglieder- und Anteilsdaten, wodurch ein revisionssicherer Verlauf entsteht. Dieser dokumentiert alle wesentlichen Transaktionen eines Mitglieds und gewährleistet Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Obwohl das Mitglieds-Log im Alltag selten benötigt wird, kann es sich beispielsweise bei Prüfungen als nützlich erweisen. Gespeichert werden die INSERT, UPDATE und DELETE-Ereignisse sowohl für Mitglieder als auch für deren Anteile.

Um die Datenbank effizient zu nutzen, wird das Protokoll nicht automatisch beim Aufruf des Reiters Log geladen. Stattdessen erfolgt der Abruf nur auf Anforderung, um unnötige Datenbankabfragen zu vermeiden.

GenG § 30

„(3) Die Unterlagen, aufgrund deren die Eintragung des Beitritts, der Veränderung der Zahl weiterer Geschäftsanteile oder des Ausscheidens in die Mitgliederliste erfolgt, sind drei Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschieden ist. Im Übrigen gelten für die Aufbewahrung der Unterlagen die Regelungen für Handelsbriefe in § 257 des Handelsgesetzbuchs.”

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