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Finanzen

Der Finanzbereich bündelt die Zahlungsvorgänge der Genossenschaft. Er steht Benutzern mit dem Zugriffsrecht Administrator oder Mitarbeiter zur Verfügung und ist über die Navigation unter Finanzen erreichbar.

Die Übersichtsseite führt zu zwei Unterseiten:

  • Geschäftsguthaben einziehen – offene Geschäftsguthaben per SEPA-Sammellastschrift einziehen und die Zahlung verfolgen
  • Bankdaten-Prüfung – die hinterlegten IBANs und BICs der Mitglieder auf Fehler prüfen, die eine Bank die Lastschriftdatei zurückweisen lassen würden

Zusammenfassung des Workflows

  1. Voraussetzungen prüfen – Bankdaten der Genossenschaft und SEPA-Daten der Mitglieder sicherstellen
  2. Bankdaten prüfen – über die Bankdaten-Prüfung fehlerhafte IBANs und BICs vorab finden und korrigieren
  3. Sammellastschrift erstellen – Über Lastschrift erstellen den Entwurf generieren
  4. Entwurf prüfen – Beträge, Verwendungszweck, XML-Format und Einzugsdatum kontrollieren und ggf. anpassen
  5. Finalisieren – Sammellastschrift abschließen und XML-Datei herunterladen
  6. XML einreichen – Die heruntergeladene XML-Datei bei der Hausbank einreichen
  7. Vorabankündigung versenden – Erst nach der Einreichung die SEPA-Pre-Notification an die Mitglieder senden
  8. Zahlungseingang verbuchen – Nach Eingang der Zahlungen die Sammellastschrift insgesamt oder einzelne Positionen als bezahlt markieren

Neu ab Version 14.0.0

Die Vorabankündigung wird nicht mehr automatisch beim Finalisieren versendet, sondern ist ein eigener Schritt (Punkt 7). So erfährt niemand von einem Einzug, der am Ende gar nicht stattfindet – etwa weil die Datei nie eingereicht oder die Sammellastschrift zurückgesetzt wurde.


Voraussetzungen

Genossenschaft

Bevor eine SEPA-Sammellastschrift erstellt werden kann, müssen die Bankdaten der Genossenschaft vollständig hinterlegt sein. Folgende Angaben werden benötigt:

  • Kontoinhaber:in – Name des Kontoinhabers der Genossenschaft
  • IBAN – Internationale Bankkontonummer (IBAN) der Genossenschaft
  • BIC – Bank Identifier Code (BIC) der Genossenschaft
  • Gläubiger-Identifikationsnummer – Die Gläubiger-ID der Genossenschaft

Falls eine oder mehrere Angaben fehlen, erscheint der Hinweis Bankdaten unvollständig mit einer Liste der fehlenden Felder und dem Link Bankdaten bearbeiten. Die Schaltfläche Lastschrift erstellen wird in diesem Fall gar nicht erst angeboten. Die Bankdaten können unter Einstellungen > Genossenschaft > Stammdaten im Abschnitt Bankverbindung gepflegt werden.

Wichtig!

Für die IBAN und den BIC der Genossenschaft gelten dieselben Prüfregeln wie für Mitglieder: Struktur, länderspezifische Länge und ISO-7064-Prüfsumme (MOD 97-10) bei der IBAN, ISO 9362:2014 beim BIC. Eine IBAN mit fehlerhafter Prüfsumme lässt sich nicht mehr speichern.

Mitglied

Zusätzlich müssen die betroffenen Mitglieder folgende Daten hinterlegt haben:

  • Eine gültige IBAN
  • Ein gültiges SEPA-Mandat mit einem SEPA-Mandatsdatum (Datum der Mandatserteilung) und einer SEPA-Mandatsreferenz
  • Mindestens einen unbezahlten Geschäftsanteil, der nicht bereits einer anderen Sammellastschrift zugeordnet ist
  • Ein Stadium von Bewerber:in oder Mitglied

Wichtig!

Mitglieder ohne vollständige SEPA-Daten oder ohne offene Geschäftsanteile erscheinen nicht in der Einzugsliste.

Wann wird ein BIC benötigt?

Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) identifiziert die IBAN das Konto eindeutig – ein BIC ist dort nicht erforderlich und wird von CoopX auch nicht mehr in die SEPA-Datei geschrieben, selbst wenn einer hinterlegt ist.


Bankdaten-Prüfung

Die Bankdaten-Prüfung (Finanzen > Bankdaten-Prüfung) zeigt vorab, welche Mitglieder eine Sammellastschrift blockieren würden. Sie beurteilt jedes Mitglied mit hinterlegten Bankdaten nach exakt denselben Regeln, die beim Erstellen einer Sammellastschrift greifen – der Bericht kann dem tatsächlichen Ergebnis also nicht widersprechen.

Die Seite ist rein lesend: eine fehlerhafte IBAN lässt sich nicht automatisch reparieren – die Prüfsumme verrät, dass ein Zeichen falsch ist, niemals welches. Ein Rateversuch würde eine Lastschrift auf ein existierendes, aber falsches Konto lenken. Deshalb benennt die Seite die Mitglieder und verlinkt in deren Reiter Bank & Steuer.

Kennzahlen

KachelBedeutung
Mitglieder mit BankdatenAnzahl der Mitglieder, für die eine IBAN oder ein BIC hinterlegt ist
Bankdaten in OrdnungDavon die Einträge ohne Befund
KorrekturbedarfDavon die Einträge mit mindestens einem Befund

Tabelle

Standardmäßig werden nur die Einträge mit Korrekturbedarf angezeigt; über Alle anzeigen bzw. Nur Probleme anzeigen lässt sich die Ansicht umschalten. Neu prüfen liest die Daten erneut ein.

Jede Zeile zeigt:

  • Nr. – Mitgliedsnummer
  • Mitglied – Name und Stadium
  • IBAN – nur die letzten 4 Ziffern (****1234) und das Länderkürzel
  • BIC – der hinterlegte Wert
  • SEPA-Mandatja oder das Kennzeichen kein Mandat
  • Befund – das Prüfergebnis
  • Korrigieren / Bearbeiten – Link in den Reiter Bank & Steuer des Mitglieds

Gut zu wissen

Die vollständige IBAN verlässt die Anwendung an dieser Stelle nicht – angezeigt werden ausschließlich die letzten vier Ziffern.

Mitglieder ganz ohne Bankdaten tauchen nicht auf: die Seite prüft die Qualität der hinterlegten Daten, nicht deren Vollständigkeit. Und saubere Bankdaten allein genügen nicht – ohne SEPA-Mandat gelangt ein Mitglied nie in eine Sammellastschrift. Deshalb die eigene Mandatsspalte.

Mögliche Befunde

BefundBedeutung
OKDie hinterlegten Daten passieren alle Prüfungen
IBAN fehltEs ist keine IBAN hinterlegt
IBAN fehlerhaftDie IBAN entspricht nicht dem erforderlichen Aufbau
IBAN hat die falsche LängeDie IBAN hat nicht die für ihr Land vorgeschriebene Länge
IBAN-Prüfsumme ungültigDer Aufbau stimmt, aber die ISO-7064-Prüfsumme geht nicht auf – ein Zeichen ist falsch
BIC fehlt (außerhalb des EWR erforderlich)Die IBAN stammt von außerhalb des EWR, es ist aber kein BIC hinterlegt
BIC fehlerhaftDer BIC entspricht nicht dem Muster des gewählten XML-Formats
BIC fehlerhaft; wird nicht gesendetHinweis (gelb), kein Fehler: der BIC ist fehlerhaft, wird aber bei einer EWR-IBAN ohnehin nicht in die Datei geschrieben. Es besteht kein Handlungsbedarf

Achtung!

Das XML-Format in der Kopfzeile der Seite muss demjenigen entsprechen, das später auch tatsächlich erzeugt und bei der Bank eingereicht wird. Die Regeln können sich in den einzelnen Formatversionen unterscheiden – eine Prüfung gegen pain.008.001.02 kann andere Befunde liefern als eine gegen pain.008.001.11.


Geschäftsguthaben einziehen

Der Lastschrifteinzug ermöglicht es, offene Geschäftsguthaben von Mitgliedern per SEPA-Sammellastschrift einzuziehen. Die Seite ist über Finanzen > Geschäftsguthaben einziehen erreichbar.

Sammellastschrift erstellen

Um eine neue Sammellastschrift zu erstellen, klickt man auf die Schaltfläche Lastschrift erstellen. CoopX ermittelt automatisch alle berechtigten Mitglieder und öffnet den Dialog SEPA-Lastschrift Entwurf mit einer Übersichtstabelle.

Der Entwurf enthält für jedes berechtigte Mitglied folgende Angaben:

  • Mitglied – Name des Mitglieds
  • MNR – Mitgliedsnummer
  • Anteile – Anzahl der offenen Geschäftsanteile
  • Betrag (EUR) – Gesamtbetrag der einzuziehenden Anteile
  • Verwendungszweck – Automatisch generiert (z. B. „Genossenschaftsanteile MNR123 3x Anteil(e)")
  • Kontoinhaber:in – Name des Kontoinhabers
  • IBAN – Die letzten 4 Ziffern der IBAN
  • Mandatsreferenz – Die SEPA-Mandatsreferenz des Mitglieds

Am Fuß der Tabelle steht die Summe aller Beträge.

Entwurf anpassen

Im Entwurf können vor der Finalisierung folgende Anpassungen vorgenommen werden:

Für alle Einträge

  • Einzugsdatum festlegen – Das gewünschte Einzugsdatum kann gewählt werden (standardmäßig 14 Tage ab heute)
  • XML-Format wählen – Die Version der zu erzeugenden pain.008-Datei (siehe SEPA-XML-Datei)

Pro Eintrag

  • Anteile ändern – die Anzahl der einzuziehenden Anteile kann reduziert werden. Standard: Alle nicht eingezahlten Anteile. Betrag und Verwendungszweck werden dabei automatisch neu berechnet
  • Betrag ändern – Der Einzugsbetrag kann pro Mitglied angepasst werden
  • Verwendungszweck ändern – Der automatisch generierte Verwendungszweck kann überschrieben werden (maximal 140 Zeichen)
  • Einträge entfernen – Einzelne Mitglieder können aus dem Einzug entfernt werden

Finalisieren

Über die Schaltfläche Finalisieren & herunterladen wird die Sammellastschrift abgeschlossen. Dabei geschieht Folgendes:

  1. Alle IBANs und BICs, die in der Datei landen würden – die der Genossenschaft ebenso wie die aller Schuldner:innen – werden gegen die Regeln des gewählten XML-Formats geprüft
  2. Die betroffenen Geschäftsanteile werden gesperrt und können keiner weiteren SEPA-Sammellastschrift zugeordnet werden
  3. Eine SEPA-XML-Datei wird erzeugt und automatisch heruntergeladen

Wichtig!

Schlägt die Prüfung in Schritt 1 fehl, wird nichts gespeichert: es entsteht keine Sammellastschrift, und es werden keine Anteile gesperrt. Stattdessen erscheint eine Fehlermeldung, die die betroffenen Mitglieder mit dem jeweiligen Befund benennt (maximal zehn, der Rest als Anzahl). Nach der Korrektur der Bankdaten muss die Liste neu erzeugt werden.

Die Bankdaten-Prüfung zeigt dieselben Befunde bereits vorab – idealerweise, bevor überhaupt ein Entwurf erzeugt wird.

Gut zu wissen

Die Vorabankündigung wird beim Finalisieren nicht versendet. Sie ist ein eigener Schritt, der erst erfolgt, nachdem die XML-Datei tatsächlich bei der Bank eingereicht wurde – siehe Abschnitt Vorabankündigung (SEPA-Pre-Notification).


SEPA-XML-Datei

Die erzeugte XML-Datei entspricht dem SEPA-Standard (ISO 20022) und kann direkt bei der Hausbank eingereicht werden. Die Datei enthält:

  • Kopfdaten mit Nachrichten-ID, Erstellungsdatum, Anzahl der Transaktionen und Gesamtbetrag
  • Zahlungsinformationen gruppiert nach Sequenztyp (z. B. RCUR für wiederkehrende Lastschriften)
  • Einzelne Lastschrifttransaktionen mit Mandatsinformationen, Schuldnerdaten und Verwendungszweck

Die XML-Datei kann jederzeit über die Schaltfläche XML in der Übersicht der bisherigen Sammellastschriften erneut heruntergeladen werden.

XML-Formate

Im Entwurf kann zwischen drei Formatversionen gewählt werden:

FormatBeschreibung
pain.008.001.02Standard. Wird von allen deutschen Banken unterstützt. Erreicht im November 2026 sein Lebensende
pain.008.001.08Nachfolger von .02 nach dem EPC-Rulebook 2023
pain.008.001.11Aktuellste ISO-20022-Version

Gut zu wissen

Welches Format die eigene Bank erwartet, steht in deren Unterlagen zum Datenträgeraustausch. pain.008.001.02 ist die sichere Wahl, solange die Bank nichts anderes vorgibt.

Die Formate unterscheiden sich unter anderem in der zulässigen Form des BIC: .02 stammt aus der Zeit vor ISO 9362:2014 und verlangt in den ersten sechs Stellen Buchstaben. Ein BIC wie GEN0DEF1 (Ziffer 0 statt Buchstabe O) scheitert dort, wird von .08 und .11 aber akzeptiert.

Gut zu wissen

Bei IBANs aus dem EWR wird der BIC der Mitglieder bewusst nicht übertragen – die IBAN identifiziert das Konto dort eindeutig, und ein überflüssiger, womöglich fehlerhafter Wert kann die gesamte Datei zu Fall bringen. In der Datei erscheint an dieser Stelle NOTPROVIDED. Der BIC der Genossenschaft wird dagegen immer wie hinterlegt übertragen.


Sammellastschriften verwalten

Alle erstellten Sammellastschriften werden in einer Übersichtsliste angezeigt, sortiert nach Erstellungsdatum (neueste zuerst). Jede Sammellastschrift zeigt folgende Informationen:

  • Anzahl der Transaktionen – Wie viele Einzellastschriften enthalten sind
  • Gesamtbetrag – Summe aller Einzelbeträge in EUR
  • Status – Der aktuelle Bearbeitungsstand der Sammellastschrift
  • Einzugsdatum – Das gewählte Einzugsdatum
  • Erstellt am – Zeitstempel der Erstellung
  • Vorabankündigung – Sobald eine versendet wurde: der Stand des Versands (siehe unten)

Durch Klick auf den Pfeil links neben einer Sammellastschrift werden die enthaltenen Einzelpositionen in einer Detailtabelle ausgeklappt. Sie zeigt je Position Status, Kontoinhaber:in, Anteile, Betrag, Verwendungszweck, die letzten 4 Ziffern der IBAN und die Spalte Benachrichtigt.

Status einer Sammellastschrift

Eine Sammellastschrift kann folgende Status haben:

  • Ausstehend – Alle Positionen warten auf Bearbeitung
  • Bezahlt – Alle Positionen wurden als bezahlt markiert
  • Teilweise bezahlt – Mindestens eine Position wurde als bezahlt markiert, aber nicht alle
  • Teilweise fehlgeschlagen – Mindestens eine Position ist fehlgeschlagen
  • Fehlgeschlagen – Alle Positionen sind fehlgeschlagen
  • Zurückgesetzt – Die Sammellastschrift wurde storniert

Der Status wird automatisch aus den einzelnen Positionsstatus abgeleitet.


Vorabankündigung (SEPA-Pre-Notification)

Die Vorabankündigung ist gemäß den SEPA-Lastschriftregeln vorgeschrieben und informiert das Mitglied über den bevorstehenden Einzug. Sie ist in CoopX ein ausdrücklicher Schritt, den man auslöst, nachdem die XML-Datei bei der Bank eingereicht wurde.

Versenden

In der Zeile der Sammellastschrift steht dafür die Schaltfläche Vorabankündigung (auf schmalen Bildschirmen im Aktionsmenü). Nach einer Rückfrage werden die E-Mails im Hintergrund versendet; die Schaltfläche ist währenddessen deaktiviert und zeigt Wird gesendet….

Anschließend meldet CoopX, an wie viele Mitglieder die Ankündigung ging und – falls zutreffend – an wen nicht, mit Grund (keine E-Mail-Adresse oder Zustellung fehlgeschlagen). Es werden maximal zehn Namen genannt, der Rest als Anzahl.

Erneut versuchen

Das Ergebnis wird pro Mitglied festgehalten, und zwar direkt nach jedem einzelnen Versand. Ein Abbruch mitten im Lauf kann also nicht vergessen, wer bereits erreicht wurde.

  • Solange noch jemand unerreicht ist, heißt die Schaltfläche Erneut versuchen. Sie sendet ausschließlich an die noch nicht erreichten Mitglieder – niemand bekommt die Ankündigung zweimal
  • In der Spalte Benachrichtigt der Detailtabelle steht je Position entweder der Zeitstempel des erfolgreichen Versands oder eine eigene Schaltfläche Erneut versuchen für genau dieses Mitglied
  • Sobald alle Mitglieder erreicht sind, verschwindet die Schaltfläche und in der Kopfzeile steht Vorabankündigung gesendet am …

Zwischenstände werden in der Kopfzeile als Vorabankündigung teilweise gesendet bzw. Vorabankündigung fehlgeschlagen ausgewiesen.

Wichtig!

Mitglieder ohne hinterlegte E-Mail-Adresse können nicht benachrichtigt werden und werden namentlich gemeldet – in diesem Fall muss die Vorabankündigung auf anderem Wege erfolgen, z. B. per Brief.

Inhalt der E-Mail

Die E-Mail trägt den Betreff SEPA-Lastschrifteinzug – <Name der Genossenschaft> und enthält:

  • Einzugsbetrag und Währung
  • Einzugsdatum im Format TT.MM.JJJJ
  • Mandatsreferenz und Mandatsdatum
  • Gläubiger-Identifikationsnummer
  • Verwendungszweck
  • Maskierte IBAN (nur letzte 4 Ziffern)
  • Absenderinformationen der Genossenschaft

Je nach Einstellung der Genossenschaft wird die Anrede in der E-Mail in der formellen („Sie“) oder persönlichen („Du“) Form verwendet. Diese Einstellung kann unter Einstellungen > Genossenschaft > Marke angepasst werden.

Jeder Versand wird protokolliert – auch ein fehlgeschlagener, samt der E-Mail, die das Mitglied erhalten hätte. Das Protokoll steht über den CSV-Export E-Mails auf der Mitgliederseite zur Verfügung.


Sammellastschrift-Aktionen

Über das Aktionsmenü (drei Punkte) einer Sammellastschrift stehen folgende Aktionen zur Verfügung:

Alle bezahlt

Markiert alle ausstehenden Positionen in der Sammellastschrift als bezahlt. Es öffnet sich ein Dialog zur Auswahl des Zahlungsdatums. Nach Bestätigung werden:

  • Alle ausstehenden Positionen auf „Bezahlt“ gesetzt
  • Die zugehörigen Geschäftsanteile als eingezahlt verbucht

Achtung!

Mitglieder, deren sämtliche Geschäftsanteile nun eingezahlt sind und deren Mitglied seit Datum noch nicht gesetzt ist, werden automatisch auf Stadium/Status Mitglied/OK gesetzt. Mitglied seit wird das Einzahlungsdatum.

Zurücksetzen

Setzt die gesamte Sammellastschrift zurück. Diese Aktion ist nur möglich, wenn sich alle Positionen im Status „Ausstehend“ befinden. Dabei werden:

  • Alle Positionen auf „Zurückgesetzt“ gesetzt
  • Die gesperrten Geschäftsanteile wieder freigegeben. Diese können wieder einer neuen Sammellastschrift zugeordnet werden

Wichtig!

Das Zurücksetzen kann nicht rückgängig gemacht werden. Die bereits erzeugte XML-Datei sollte in diesem Fall nicht bei der Bank eingereicht werden.

Für eine zurückgesetzte Sammellastschrift entfallen der XML-Download und die Vorabankündigung.


Einzelpositionen verwalten

Innerhalb einer Sammellastschrift kann der Status jeder einzelnen Position über das Aktionsmenü (drei Punkte) in der Detailtabelle geändert werden. Folgende Übergänge sind möglich:

VonNachWirkung
AusstehendBezahltGeschäftsanteile werden als eingezahlt verbucht, Stadium/Status eines Mitglieds wird ggf. angepasst
AusstehendFehlgeschlagenGeschäftsanteile werden freigegeben
BezahltAusstehendEinzahlung der Geschäftsanteile wird zurückgenommen
BezahltFehlgeschlagenEinzahlung wird zurückgenommen, Geschäftsanteile werden freigegeben
FehlgeschlagenAusstehendGeschäftsanteile werden erneut für weitere Einzüge gesperrt
FehlgeschlagenBezahltGeschäftsanteile werden erneut gesperrt und als eingezahlt verbucht, Stadium/Status eines Mitglieds wird ggf. angepasst

Beim Übergang nach „Bezahlt“ öffnet sich ein Dialog zur Auswahl des Zahlungsdatums. Der Status der Sammellastschrift wird nach jeder Änderung automatisch neu berechnet.

Wichtig!

Beim Übergang auf „Bezahlt“ wird das betroffene Mitglied auf Mitglied/OK (Stadium/Status) gesetzt, wenn

  • nun alle Anteile eingezahlt sind
  • und das Datum Mitglied seit noch nicht gesetzt ist.

Beim Übergang von „Bezahlt“ auf einen anderen Status erfolgt keine Anpassung der Mitgliedschaft!

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