KPIs und Statistiken

Berichte

Die Berichte fassen die wichtigsten mitglieds- und kapitalbezogenen Kennzahlen deiner Genossenschaft für einen frei wählbaren Zeitraum zusammen – als Grundlage für Jahresabschluss, Prüfung und Vorstandsarbeit. Jeder Bericht lässt sich als PDF (über die Druckfunktion des Browsers) und als CSV (für Excel & Buchhaltung) herunterladen.

Die Funktion steht Benutzern mit dem Zugriffsrecht Administrator oder Mitarbeiter zur Verfügung und ist über die Navigation unter Berichte erreichbar.

Diese Seite erklärt nachvollziehbar, wie jede Kennzahl berechnet wird, damit du die Zahlen vor dem Abschluss selbst prüfen kannst. Wo es hilft, ist die zugrunde liegende gesetzliche Vorschrift genannt.


So funktioniert es

Oben auf der Seite wählst du einen Zeitraum über Von und Bis. Anschließend lädst du jeden Bericht als PDF oder CSV herunter. Der gewählte Zeitraum wird in den Download übernommen.

  • Von / Bis leer lassen bedeutet „Gesamtzeitraum“: ohne Von gibt es keine untere Grenze, ohne Bis gilt heute als Stichtag.
  • Der Stichtag ist immer das Ende des Zeitraums – also das Bis-Datum, oder heute, wenn Bis leer ist.

Zwei Betrachtungsweisen: Bestand und Fluss

Alle Berichte kombinieren nur zwei Prinzipien. Wer den Unterschied kennt, kann jede Zahl einordnen:

  • Bestand (Stichtag) – der Zustand an einem Tag. Wie viele Mitglieder / wie viel Geschäftsguthaben gab es am Stichtag? Gezählt wird, was am Stichtag bereits begonnen und noch nicht geendet hatte.
  • Fluss (Zeitraum) – die Bewegung im Zeitraum. Was ist innerhalb des Zeitraums passiert (Ein- und Austritte, Ein- und Auszahlungen)? Gezählt wird, was zwischen Von und Stichtag geschehen ist – beide Grenzen eingeschlossen.

Die Stichtags-Konvention

Der Stichtag zählt als Ende des Tages. Eine Mitgliedschaft oder ein Anteil gehört zum Bestand, wenn sie am Stichtag bereits begonnen hatte (Beginn am Stichtag eingeschlossen) und am Stichtag noch nicht beendet war – ein Ende genau am Stichtag zählt also nicht mehr zum Bestand, wohl aber als Abgang des Zeitraums. So bleiben Bestand, Zugänge und Abgänge untereinander abstimmbar (siehe Rechenprobe).

Werte

Geldbeträge werden pro Anteil aus dem am Anteil hinterlegten Wert aufsummiert. – nicht als „Anzahl × Einheitswert (aus den Einstellungen)“. Das ist auch dann korrekt, wenn Anteile über die Zeit unterschiedliche Werte hatten.


Bericht 1 · Anhang gemäß § 338 HGB

Dieser Bericht liefert die zahlenmäßigen Angaben, die eine eingetragene Genossenschaft im Anhang zum Jahresabschluss machen muss (§ 338 Abs. 1 HGB): die Mitgliederbewegung und die Veränderung der Geschäftsguthaben.

Kein einreichungsfertiger Anhang

Der Bericht enthält die berechenbaren Kennzahlen. Er ist kein vollständiger Anhang. Der Vorstand muss vor der Feststellung des Jahresabschlusses insbesondere ergänzen bzw. prüfen:

  • Haftsummen und deren Veränderung (§ 338 Abs. 1 HGB) – bei bestehender Nachschusspflicht manuell zu beziffern.
  • Sämtliche Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, auch die im Geschäftsjahr oder später ausgeschiedenen (§ 338 Abs. 2 Nr. 2 HGB) – der Bericht zeigt nur den aktuellen Stand.
  • Name und Anschrift des Prüfungsverbands (§ 338 Abs. 2 Nr. 1 HGB) – hinterlegt ist nur der Name.
  • Forderungen gegen Mitglieder des Vorstands / Aufsichtsrats (§ 338 Abs. 3 HGB) – nicht enthalten.

Dieser Hinweis steht auch im PDF und in der CSV, damit er nicht übersehen wird. Die Organ-Felder im PDF lassen sich vor dem Ausdruck direkt bearbeiten (die Änderung gilt nur für diesen Ausdruck und wird nicht gespeichert).

Mitgliederbewegung

KennzahlBetrachtungRegel
ZugängeFlussMitglied seit liegt im Zeitraum (zwischen Von und Stichtag, jeweils einschließlich)
AbgängeFlussMitglied bis liegt im Zeitraum (zwischen Von und Stichtag, jeweils einschließlich)
Bestand am StichtagStichtagMitglied seit ≤ Stichtag und (Mitglied bis leer oder > Stichtag)

Gezählt wird rein datumsbasiert. Ein Austritt genau am Stichtag zählt als Abgang, aber nicht mehr zum Bestand – das ist die Stichtags-Konvention von oben.

Geschäftsguthaben

Ein Anteil zählt zum Geschäftsguthaben zu einem bestimmten Datum, wenn er bis zu diesem Datum eingezahlt (Eingezahlt am ≤ Datum) und an diesem Datum noch nicht abgegangen war – also weder ausgezahlt (Ausgezahlt am leer oder nach dem Datum) noch gespendet (Spendedatum leer oder nach dem Datum). Gezeichnete, aber noch nicht eingezahlte Anteile haben kein Einzahldatum und zählen nie.

KennzahlRegel
Bestand zu BeginnGeschäftsguthaben zum Tag vor Von. Ist Von leer, beträgt der Anfangsbestand 0 €.
Bestand am StichtagGeschäftsguthaben zum Stichtag
VeränderungBestand am Stichtag − Bestand zu Beginn

Der Anfangsbestand wird bewusst auf den Vortag von Von bezogen. So landet Kapital, das am ersten Tag des Zeitraums eingezahlt wurde, in der Veränderung des Zeitraums und nicht schon im Anfangsbestand.

Davon ausgeschiedene Mitglieder. Der Bestand am Stichtag wird zusätzlich aufgeteilt in den Teil verbleibender und den Teil bereits ausgeschiedener Mitglieder (§ 337 Abs. 1 Satz 2 HGB). Das Geschäftsguthaben ausgeschiedener Mitglieder bleibt bis zur Auseinandersetzung (§ 73 GenG) im Bestand – es verlässt ihn erst mit der Auszahlung. Dieser Betrag ist damit deine Rückstellung für noch nicht ausgezahlte Auseinandersetzungsguthaben.

Haftsummen und Organe

  • Haftsummen: Ist in den Mitgliedschaftseinstellungen keine Nachschusspflicht hinterlegt, weist der Bericht „keine Haftsummen zu führen“ aus. Andernfalls erscheint der Hinweis, dass die Haftsummen manuell zu führen sind (kein Zahlenwert – siehe Vollständigkeitshinweis).
  • Organe: Vorstand und Vorsitz des Aufsichtsrats aus den Stammdaten der Genossenschaft (aktueller Stand, im PDF vor dem Druck korrigierbar).

Bericht 2 · Zugänge

Der Bericht „Zugänge“ zeigt in zwei sich ergänzenden Ansichten, was im Zeitraum hinzugekommen ist:

  • Mitglieder – wer ist beigetreten,
  • Anteile – welches Kapital ist eingezahlt worden.

Beide Ansichten haben bewusst eine unterschiedliche Grundlage: Die Mitglieder-Ansicht ist ein Bestand (Anteilslage zum Stichtag), die Anteile-Ansicht ein Fluss (Einzahlungen im Zeitraum).

Ansicht „Mitglieder“

Aufgeführt wird jedes Mitglied, dessen Mitglied seit im Zeitraum liegt.

👉 „Mitglied seit“ ist der Beitritt – rechtlich der Erwerb der Mitgliedschaft, also die Zulassung durch die Genossenschaft (§ 15 GenG), nicht das Datum der Beitrittserklärung („Beantragt am“). Eine bloße Beitrittserklärung macht noch kein Mitglied.

Je Mitglied werden Mitgliedsnummer, Name / Firma (mit Titel), Beantragt am, Mitglied seit sowie die Anteilslage zum Stichtag gezeigt:

  • Geschäftsanteil (SOLL) – Anzahl und Wert aller am Stichtag gehaltenen Anteile (gezeichnet und noch nicht abgegangen).
  • Geschäftsguthaben (IST) – Anzahl und Wert davon, die zum Stichtag eingezahlt waren.

Ansicht „Anteile“

Aufgeführt wird jeder Anteil der gesamten Genossenschaft, dessen Eingezahlt am im Zeitraum liegt – unabhängig davon, wann er gezeichnet wurde. So erfasst diese Ansicht auch Nachzeichnungen langjähriger Mitglieder, die in der Mitglieder-Ansicht nicht auftauchen können.

Weil hier ausschließlich eingezahlte Anteile ausgewählt werden, sind Anzahl und Wert der „SOLL“- und „IST“-Sicht identisch – deshalb zeigt diese Ansicht nur die Geschäftsguthaben (IST)-Spalten. Angezeigt werden Mitgliedsnummer, Name / Firma, Gezeichnet am, Eingezahlt am, Anzahl und Wert.

Der Anteil wird dem Mitglied zugeordnet, das ihn im Moment der Einzahlung gehalten hat – nicht dem heutigen Inhaber. So bleibt die Zuordnung auch nach einer späteren Übertragung oder Auszahlung korrekt.

Gezeichnet am kann vor dem Zeitraum liegen (z. B. Ende Dezember gezeichnet, Anfang Januar eingezahlt) – das ist gewollt und im Bericht vermerkt.

Abstimmung mit dem § 338-Bericht

Die Wertsumme der Anteile-Ansicht entspricht genau den Einzahlungen des § 338-Berichts für denselben Zeitraum. Gab es keine Abgänge, ist sie zugleich die dortige Veränderung des Geschäftsguthabens. Das ist eine gute Kreuzprobe zwischen beiden Berichten.


Bericht 3 · Abgänge

Das Gegenstück zu „Zugänge“ – ebenfalls mit den Ansichten Mitglieder und Anteile. Maßgeblich ist hier, wann ein Abgang wirksam wird, nicht wann er erklärt oder ausgezahlt wird.

Die drei Daten eines Abgangs

Bei einer Kündigung sind drei Zeitpunkte zu unterscheiden – der Bericht zeigt alle drei:

SpalteBedeutungRechtlicher Anknüpfungspunkt
Gekündigt amDie Kündigung wurde erklärt – ändert für sich genommen noch nichtsKündigungserklärung (§ 65 / § 67b GenG)
Wirksam zumDie Kündigung wird wirksam – die Mitgliedschaft bzw. der Anteil endet„zum Schluss des Geschäftsjahres“ nach Ablauf der Kündigungsfrist (§ 65 Abs. 2 / § 67b GenG); einzutragen nach § 69 GenG
Ausgezahlt amDas Auseinandersetzungsguthaben wird ausgezahlt – folgt dem Abgangbinnen sechs Monaten nach Beendigung (§ 73 GenG), i. d. R. nach der nächsten Generalversammlung

Kündigung ist noch kein Abgang

Der Abgang ist das Wirksamwerden (Wirksam zum), nicht die Kündigungserklärung. Zwischen beiden können nach Satzung bis zu fünf Jahre liegen. Bis zur Wirksamkeit bleibt das Mitglied vollwertiges Mitglied und der Anteil Teil des Geschäftsguthabens.

Ansicht „Mitglieder“

Aufgeführt wird jedes Mitglied, dessen Mitglied bis (Ende der Mitgliedschaft = Wirksamwerden) im Zeitraum liegt. Je Mitglied werden Mitgliedsnummer, Name / Firma, Mitglied seit, Mitglied bis und die Anteilslage zum Stichtag gezeigt.

Bei bereits ausgeschiedenen Mitgliedern entspricht diese Anteilslage dem noch nicht ausgezahlten Auseinandersetzungsguthaben (§ 73 GenG) – also dem, was die Genossenschaft ihnen noch schuldet.

Ansicht „Anteile“

Aufgeführt wird jeder Anteil, dessen Abgang im Zeitraum wirksam geworden ist:

  • Kündigung – maßgeblich ist Wirksam zum.
  • Spende – maßgeblich ist das Spendedatum (eine Spende ist sofort wirksam).

Übertragungen sind nicht enthalten. Eine Übertragung (§ 76 GenG) beendet zwar die Mitgliedschaft des Abgebenden, verschiebt das Geschäftsguthaben aber nur zu einem anderen Mitglied – für die Genossenschaft ist das kapitalneutral. Der Austritt taucht deshalb nur in der Mitglieder-Ansicht (Mitglied bis) auf, nicht als Kapitalabgang.

Angezeigt werden Mitgliedsnummer, Name / Firma, Art (Kündigung / Spende), Gekündigt am, Wirksam zum, Ausgezahlt am, Anzahl und Wert. Der Anteil wird dem Mitglied zugeordnet, das ihn beim Abgang gehalten hat.


Prüfhinweise

Die Berichte „Zugänge“ und „Abgänge“ enthalten einen Abschnitt Prüfhinweise, der Zeilen mit auffälligen oder unvollständigen Daten sammelt. Ziel ist, dir Dateninkonsistenzen zu zeigen, damit du sie korrigieren kannst.

Prüfhinweise filtern nichts heraus – die betroffenen Zeilen bleiben in den Summen enthalten (Ausnahme: Zeilen ganz ohne wirksames Abgangsdatum, die in der Anteile-Tabelle nicht dargestellt werden können und deshalb nur hier erscheinen; sie zählen nicht zur Anteile-Summe). Geprüft wird nur der gewählte Zeitraum – mandantenweit können weitere Inkonsistenzen bestehen.

Im Bericht „Zugänge“:

  • Kein Beitrittsdatum hinterlegt – das zahlende Mitglied hat kein Mitglied seit.
  • Einzahlung vor BeitrittEingezahlt am liegt vor Mitglied seit.
  • Inhaber nicht ermittelbar – der einzahlende Mitglieds­datensatz lässt sich dem Anteil nicht zuordnen.
  • Anteilswert 0 oder leer – ein Anteil trägt keinen Wert.

Im Bericht „Abgänge“:

  • Wirksam, aber noch nicht ausgezahlt (nur bei Kündigungen) – der Abgang ist wirksam, das Guthaben aber zum Stichtag noch nicht ausgezahlt (kein Ausgezahlt am oder erst nach dem Stichtag). Das ist der Normalfall nach § 73 GenG und zugleich deine Rückstellung – siehe „davon ausgeschiedene Mitglieder“ im § 338-Bericht. Spenden sind mit der Schenkung abgeschlossen und lösen diesen Hinweis nie aus.
  • Kündigung ohne Wirksamkeitsdatum – es gibt ein Gekündigt am, aber kein Wirksam zum. Jede Kündigung braucht beide Daten; bitte das Wirksamkeitsdatum ergänzen.
  • Auszahlung ohne wirksames Abgangsdatum – ein Anteil wurde ausgezahlt, hat aber kein Wirksam zum. Ein ausgezahlter Anteil muss zuvor wirksam abgegangen sein; ohne dieses Datum kann der Anteil in der Anteile-Tabelle nicht erscheinen und wäre sonst unsichtbar.
  • Inhaber nicht ermittelbar – der zugehörige Mitglieds­datensatz lässt sich nicht auflösen.
  • Anteilswert 0 oder leer – ein Anteil trägt keinen Wert.

Rechenprobe zur Selbstkontrolle

Weil alle Kennzahlen derselben Konvention folgen, müssen sie sich gegenseitig bestätigen. Nutze das als Kontrolle, bevor Zahlen in den Abschluss gehen.

Anfangsbestand + Zugänge − Abgänge = Endbestand

Diese Probe gilt für die Mitglieder und – auf Basis der Ein- und Auszahlungen – für das Geschäftsguthaben des § 338-Berichts.

Beispiel: Geschäftsjahr 2024

Zeitraum Von = 01.01.2024, Bis = 31.12.2024. Anfangsbestand also zum 31.12.2023, Endbestand zum 31.12.2024. Ein Anteil ist 500 € wert.

Mitglieder

MitgliedMitglied seitMitglied bisEinordnung 2024
M101.03.2019durchgehend Mitglied
M215.06.2020durchgehend Mitglied
M631.12.2023im Anfangsbestand
M310.02.2024Zugang 2024
M501.11.2024Zugang 2024
M401.09.202130.06.2024Abgang 2024

Anfangsbestand 31.12.2023: 4 · Zugänge: 2 · Abgänge: 1 · Endbestand 31.12.2024: 5 → Probe: 4 + 2 − 1 = 5

Geschäftsguthaben

AnteilEingezahlt amAusgezahlt amWertEinordnung 2024
A115.03.2019500 €durchgehend aktiv
A201.07.2020500 €durchgehend aktiv
A401.10.202130.09.2024500 €Auszahlung 2024
A301.03.2024500 €Einzahlung 2024
A515.11.2024500 €Einzahlung 2024
A6– (nur gezeichnet)500 €nicht eingezahlt → zählt nie

Anfangsbestand 31.12.2023: 1.500 € (A1, A2, A4) · Einzahlungen: 1.000 € (A3, A5) · Auszahlungen: 500 € (A4) · Endbestand 31.12.2024: 2.000 € (A1, A2, A3, A5) → Probe: 1.500 € + 1.000 € − 500 € = 2.000 €

Geht eine Probe nicht auf, liegt es fast immer an einem fehlenden oder falschen Datum an einer Mitgliedschaft bzw. einem Anteil – die Prüfhinweise zeigen dir genau solche Fälle.


Formate

  • PDF – über die Druckfunktion des Browsers („Als PDF speichern“). Rechtsdokumente wie der § 338-Anhang sind für den Ausdruck gestaltet.
  • CSV – für Excel und Buchhaltung, im deutschen Format (Semikolon als Trennzeichen, Komma als Dezimaltrennzeichen, Datum TT.MM.JJJJ, UTF-8 mit BOM).

Haftungsausschluss: Die Berichte berechnen die Kennzahlen nach bestem Wissen aus den in CoopX gepflegten Daten. Für Richtigkeit und Vollständigkeit – insbesondere für Buchhaltung, Jahresabschluss und den einzureichenden Anhang – bist du selbst verantwortlich. Prüfe die Ergebnisse eigenverantwortlich und ziehe im Zweifel fachkundige Beratung (Prüfungsverband, Steuerberatung) hinzu.

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